Was ist Verhaltenstherapie?
Verhaltenstherapie gehört neben der analytisch und tiefenpsychologischen fundierten Psychotherapie und der systemischen Therapie zu den wissenschaftlich anerkannten therapeutischen Verfahren.
Grundlegende Annahme der Verhaltenstherapie ist, dass Menschen ihr Verhalten durch Erfahrungen im Laufe ihres Lebens erlernen. Unter Verhalten ist in der Verhaltenstherapie nicht nur das beobachtbare Verhalten gemeint, sondern auch körperliche Reaktionen, Gefühle, Gedanken, Einstellungen und Bewertungen. Ziel einer verhaltenstherapeutischen Behandlung ist die Veränderung von Verhaltensweisen, die mit Schwierigkeiten, Beeinträchtigungen und/oder Leidensdruck verbunden sind. Zu Beginn der Therapie wird gemeinsam mit den Patienten, bei Kindern auch in Zusammenarbeit mit den Eltern, ein individuelles Störungsmodell entwickelt, um die Bedingungen zu identifizieren, die die Schwierigkeiten auslösen und aufrechterhalten. Hierbei werden die Lebensgeschichte und Entwicklungsprozesse der Kinder und Jugendlichen berücksichtigt. Dies dient als Grundlage für die Behandlungsplanung (Therapieziele, Behandlungsmethoden). Für eine erfolgreiche verhaltenstherapeutische Behandlung ist es wichtig, dass neue Erlebens- und Verhaltensweisen, die zunächst im geschützten therapeutischen Raum erarbeitet werden, im Alltag erprobt werden. Daher ist die aktive Mitarbeit der Patienten und insbesondere bei Kindern auch die Mitarbeit des direkten Umfeldes (Familie) sehr wichtig.
Gerne verweise ich auf die Patientenbroschüre der Bundespsychotherapeutenkammer BPTK, die grundlegende Informationen zur psychotherapeutischen Behandlung enthält:
Für Kinder und Jugendliche ist folgender Flyer zur Information interessant:
Therapieablauf
Im Erstgespräch, das normalerweise 50 Minuten umfasst, haben Sie die Gelegenheit, mich kennenzulernen und ihre Schwierigkeiten und Sorgen darzustellen. Das Erstgespräch dient einer ersten diagnostischen Einschätzung, ob eine ambulante Psychotherapie indiziert ist. Gegebenenfalls empfehle ich Ihnen und Ihrer Familie auch andere Unterstützungsangebote, zum Beispiel eine Erziehungsberatungsstelle.
Zu Beginn der Therapie finden probatorische Sitzungen („Probesitzungen“) statt. Es erfolgen eine Diagnostik und Anamnese-Erhebung. Diese dienen als Grundlage, um gemeinsam Therapieziele und einen individuellen Behandlungsplan zu entwickeln. Diese Sitzungen sind auch wichtig, um herauszufinden, ob die Kinder und Jugendlichen sich bei mir gut aufgehoben fühlen und sich eine Therapie bei mir vorstellen können. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, erfolgt im Anschluss daran die Antragstellung bei Ihrer Krankenkasse.
Je nach Störungsbild, Alter und Entwicklungsstand des Patienten kommen im Verlauf der Therapie verschiedene Methoden zum Einsatz (beispielsweise kognitive Verfahren, Expositionsübungen, Rollenspiele, Achtsamkeitsübungen etc.). Neue Verhaltensweisen sollen praktisch eingeübt und im Alltag erprobt werden. Ein regelmäßiger Einbezug von Eltern und Bezugspersonen ist gerade bei Kindern für den Behandlungserfolg ausgesprochen wichtig. Bei Jugendlichen wird gemeinsam besprochen, in welchem Ausmaß ein Einbezug von Bezugspersonen gewünscht und sinnvoll erscheint.
Zu Beginn finden die Therapiesitzungen in der Regel wöchentlich statt, zum Ende der Therapie auch häufig in größeren Abständen.
Kosten
Die Kosten für die Therapie sind in der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) geregelt.
Private Krankenversicherung und Beihilfe:
In der Regel übernehmen die privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen die Kosten für eine ambulante Psychotherapie. Das genaue Vorgehen bei der Antragstellung und die Anzahl der Sitzungen, die bewilligt werden, unterscheiden sich jedoch je nach Versicherung und ihren vertraglichen Vereinbarungen. Bitte kontaktieren Sie daher schon vor dem Erstgespräch ihre Krankenversicherung und informieren Sie sich über das Vorgehen und die benötigten Unterlagen.
Selbstzahler:
Selbstverständlich ist es auch möglich, die Kosten für die Psychotherapie selbst zu übernehmen. Die Kosten der Behandlung richten sich dann ebenfalls nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Gesetzliche Krankenkassen:
Eine Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen ist leider nicht möglich, da es sich um eine Privatpraxis handelt.